B-Plan 63419*02: „Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln“ / 1. FC Köln
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Bebauungspläne des 1. FC Köln vorläufig wieder in Kraft gesetzt, das Verfahren jedoch zur weiteren Klärung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Diese Entscheidung bedeutet, dass das Bauvorhaben weiterhin rechtlich ungeklärt bleibt und eine endgültige Entscheidung möglicherweise um Jahre verzögert wird.
Seit 2015 bestehen Bestrebungen gegen die Pläne des 1. FC Köln, ein Leistungszentrum am Geißbockheim zu errichten und
die benachbarte Gleueler Wiese im denkmalgeschützten Grüngürtel mit Kunstrasenplätzen zu bebauen.
Ende 2021 wurde eine Klage gegen den Bebauungsplan eingereicht, und nun wurde ein weiterer Zwischenstand erreicht.
komplette Stellungnahme der AGS