Sachgebiet Wertermittlung von Freianlagen – Gärten, Grünanlagen, Gehölze

Schutz- und Gestaltungsgrün ist ein wichtiger Bestandteil unseres Lebensraumes.
Außer dem ideellen Wert hat es einen monetären Wert als Grundstücksbestandteil.
Gleiches gilt für die weiteren Bestandteile von Grünanlagen wie Wege, Plätze, Teiche u.a.
Im Rahmen von Schäden, Eingriffen und Verkäufen sind Wertermittlungen erforderlich, die von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ausgeführt werden.
Wertermittlung und Entschädigung im Rahmen der AGS umfasst vorwiegend den Bereich der Wertermittlung von Schutz- und Gestaltungsgrün, d.h. den Wert von Bäumen, Sträuchern, Stauden, Rankern u.a. auf bebauten oder unbebauten Grundstücken. Die Wertermittlung von Schutz- und Gestaltungsgrün wird erforderlich bei Schäden und öffentlichen Eingriffen, seltener bei Grundstücksverkäufen.
Die Sammlung und Vermittlung neuer betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse und aktueller Rechtsprechung ist darüber hinaus Ziel der AGS und Grundlage der Wert-, Schadens- und Entschädigungsermittlung ihrer Sachgebiete.