Sachgebiet Gartendenkmalpflege

Der Sachverständige im Sachgebiet Gartendenkmalpflege bewertet unter Schutz stehende Gartendenkmäler auf ihre Denkmal-Substanz und auf den räumlich-gestalterischen Aufbau der Anlage. Er prüft nicht geschützte Gärten und Parkanlagen auf ihre Denkmalsubstanz und schlägt ggf. ihre Unterschutzstellung vor. Dabei forscht er nach historischen Quellen, macht Stil-Vergleiche und bezieht diese in seine Beurteilung ein.

Er prüft die Auswirkungen von geplanten Festsetzungen in der Bauleitplanung darauf, ob dadurch Gartendenkmäler Schaden nehmen werden oder können. Er wirkt bei einer Gesetzgebung mit, die sich auf Gartendenkmäler auswirken könnte.

Er stellt Defizite in der Denkmalsubstanz eines Gartendenkmals fest und projektiert dessen Sanierung. Dabei unterscheidet er zwischen abiotischen und biotischen Bestandteilen.

Die abiotischen Bestandteile wie Wege, Brücken, Mauern, Kanäle usw. erleiden den gleichen technischen Verfall wie alle Baudenkmäler. Bei ihrer Sanierung müssen die allgemein geltenden Grundsätze der Baudenkmalpflege angewendet werden – wie z.B. Technik im Wegebau, im Mauerbau oder Treppenbau.

Dagegen stellen die biotischen Bestandteile wie Bäume, Sträucher, Stauden und Rasen den Unterschied zu einem Baudenkmal dar, denn sie bestehen aus Lebewesen und altern wie diese. Der Sachverständige betreibt die Sanierung dieses Teil des alternden Denkmals durch die Auswahl korrekter Ersatzpflanzen sowie deren korrekter Pflanzung und Positionierung.

Bei zivilen Streitigkeiten prüft der Sachverständige, ob durch das umstrittene Projekt eine evtl. vorhandene Gartendenkmal-Substanz beschädigt oder zerstört wurde oder dies werden könnte.