Bestellungsvoraussetzungen
Fachliche Bestellungsvoraussetzungen für den Sachgebietsbereich
“Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau“
1. Beschreibung und Erläuterungen zum Sachgebiet
Der Sachgebietsbereich des Garten- und Landschaftsbaus sowie des Sportplatzbaus umfasst die Bestellungsgebiete:
1 Garten- und Landschaftsbau – Herstellung und Unterhaltung
2 Sportplatzbau – Herstellung und Unterhaltung
3 Wertermittlung von Freianlagen – Gärten, Grünanlagen, Gehölze
4 Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung
Die Bestellung kann sich auf eines oder mehrere der vorgenannten Sachgebiete erstrecken. Das jeweilige Bestellungsgebiet entspricht dem Bestellungstenor, weitere Unterteilungen bestehen nicht. Den Bestellungsvoraussetzungen liegt die Terminologie der übergreifenden und der besonderen Fachkenntnisse zugrunde. Unter übergreifenden Fachkenntnissen werden solche Kenntnisse verstanden, die über die Kenntnisse der beruflichen Ausbildung hinausgehen, aber keine Detailkenntnisse voraussetzen. Der Nachweis der besonderen Fachkenntnisse ist für die Bestellungssachgebiete erforderlich.
Zu 1: Garten- und Landschaftsbau – Herstellung und Unterhaltung: Zum Sachgebiet Garten- und Landschaftsbau – Herstellung und Unterhaltung gehören unter anderem auch die Wasseranlagen (Schwimmteiche, Gartenteiche, Bachläufe) und Dachbegrünungen. Hiervon ausgenommen ist die Gartendenkmalpflege, die als Zusatzgebiet geprüft und im Bestellungstenor geführt werden kann.
Zu 2: Sportplatzbau – Herstellung und Unterhaltung: Zu den Sportplätzen gehören alle Arten von Plätzen, die verschiedenen Sportarten dienen wie z.B. Golfplätze, Reitplätze, sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, nicht aber Hoch-seil- und Klettergärten soweit nicht die Beurteilung und Kontrolle der Bäume gefragt ist.
Zu 3: Wertermittlung von Freianlagen – Gärten, Grünanlagen, Gehölze: Für das Sachgebiet 3 sind zusätzliche elementare Kenntnisse der Sachgebiete 1 und 2 so-wie 4.4.1 und 4.4.2 erforderlich. Besondere Kenntnisse müssen hierzu im Sachgebiet 3 nicht nachgewiesen werden. Zu diesem Sachgebiet gehören auch die Kleingärten und alle Pflanzen – nicht nur Gehölze – die in Freianlagen angetroffen werden.
Zu 4: Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung: Zu diesem Sachgebiet gehören die Baumkontrolle und –beurteilung sowie die Wertermittlung einzelner Bäume auf Grundstücken (öffentlich und privat). Die Baumwertermittlung bezieht sich nicht auf Forstgehölze im Sinne der Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) oder erwerbsmäßig genutzte Dauerkulturen im Gartenbau.
2. Vorbildung und praktische Tätigkeiten
2.2 Praktische Tätigkeiten: Nach Abschluss der Berufsausbildung soll im Regelfall eine fünfjährige Berufstätigkeit nach-gewiesen werden. In dieser Zeitspanne müssen Antragsteller überwiegend in verantwortlicher Stellung im Bestellungsgebiet tätig gewesen sein.
2.3 Sachverständigentätigkeit: Innerhalb der genannten Berufstätigkeit müssen Antragsteller nachweisen, dass sie in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung im jeweiligen, beantragten Sachgebiet Gutachten erstellt haben und mindestens fünf Gutachten vorlegen.
3. Übergreifende Fachkenntnisse für die vier Sachgebiete
Neben den in der Vorbildung erworbenen Kenntnissen müssen Antragsteller in ihrem Bestellungsgebiet in folgenden Bereichen Fachkenntnisse aufweisen: (Für das Sachgebiet 4 sind die Kenntnisse unter 3.1 und 3.2 nicht nachzuweisen.)
3.1 Planung
- Planung und Kostenermittlung von Bauvorhaben
- Honorierung von Planungsleistungen
3.2 Vergabe, Bauüberwachung- und Abrechnung
- Vergabe- und Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Werkvertragsrecht nach BGB
3.3 Ausführung
- Einschlägige Normen und andere technische Regelwerke
3.4 Prüfungen, Prüfverfahren
- Einschlägige Prüfbestimmungen und Prüfverfahren
- Bedarfsbeurteilungen, Durchführung von Probenahmen und Prüfungen sowie Auswertung von Labor- und Prüfergebnissen Dritter
3.5 Rechtsgrundlagen
- Einschlägige Bundes- und Landesgesetze, Verordnungen sowie auf die Sachverständigentätigkeit bezogenes Zivil- und Strafprozessrecht
- Versicherungsrecht und die einschlägige Rechtsprechung
4. Besondere Fachkenntnisse für die Sachgebiete
Antragsteller müssen in den nachfolgend aufgeführten Sachgebieten besondere Fachkenntnisse nachweisen:
4.1 Sachgebiet 1: Garten- und Landschaftsbau – Herstellung und Unterhaltung
4.1.1 Pflanzenkunde; Pflanzenverwendung
- Arten und Sorten sowie Eigenschaften von Pflanzen (Bäume, Sträucher, Stauden, Gräser usw.) in Abhängigkeit vom Standort
- Gütebestimmungen
4.1.2 Boden-, Baustoffkunde
- Bodenarten, -gruppen und –klassen: Benennung, Eigenschaften
- Baustoffe, Bauteile: Eigenschaften, Qualitätsfestlegungen
4.1.3 Vegetationstechnische Arbeiten
- Bauweisen und Herstellungsverfahren mit Erd- und Oberbodenarbeiten
- Pflanz- und Saatarbeiten
- Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen
4.1.4 Bautechnische Arbeiten
- Bauweisen und Herstellungsverfahren im Erd- und Wegebau
- Be- und Entwässerung
- Baukonstruktionen
4.1.5 Pflege und Unterhaltung
- Bodenbearbeitung und –verbesserung
- Pflanzenschnitt
- Düngung
- Beregnung
- Regeneration
- Pflanzenschutz bei Vegetationsflächen
- Unterhaltungsarbeiten bei anderen Flächen
4.1.6 Baubetrieb, Maschinenkunde und Sicherheit
- Baubetrieb, Maschinen-, Gerätekunde und Einsatzmöglichkeiten
- Sicherheit auf Baustellen
(4.1.7 Für den Zusatz „Gartendenkmalpflege“ im Bestellungstenor, müssen darüber hinaus vertiefte Kenntnisse in der Gartendenkmalpflege wie folgt nachgewiesen werden:
- Epochen der Kunstgeschichte
- Geschichte der Gartenkunst
- Historische Bauweisen
- Historische Pflanzenverwendung
- Erstellung und Betreuung von Parkpflegewerken)
4.2 Sachgebiet 2: Sportplatzbau – Herstellung und Unterhaltung
4.2.1 Rasensportflächen
4.2.1.1 Böden, Baustoffe und Vegetationstechnik
- Böden, Baustoffe und Gräser
- Be- und Entwässerungseinrichtungen
4.2.1.2 Herstellung
- Bauweisen und gegenseitige Wirkungen von Baustoffen und Schichten
- Baubetrieb, Maschinen-, Gerätekunde und Einsatzmöglichkeiten
- Sicherheit auf Baustellen
4.2.1.3 Pflege und Unterhaltung
- Pflegeverfahren (Schnitt, Düngung, Beregnung, Regeneration, Pflanzenschutz) und Renovierung
4.2.2 Tennenflächen, Kunststoffflächen, Kunststoffrasenflächen
4.2.2.1 Böden und Baustoffe
- Böden und Baustoffe
- Be- und Entwässerungseinrichtungen
4.2.2.2 Herstellung
- Bauweisen und die gegenseitigen Wirkungen der Baustoffe und Schichten
- Baubetrieb, Maschinen-, Gerätekunde und Einsatzmöglichkeiten
- Sicherheit auf Baustellen
4.2.2.3 Unterhaltung
- Pflege
- Renovierung
- Reparatur
4.3 Sachgebiet 3: Wertermittlung von Freianlagen Gärten, Grünanlagen, Gehölze
Antragsteller müssen Grundkenntnisse der Sachgebiet 1 und 2, der Abschnitte 4.4.1 und 4.4.2 sowie folgende Kenntnisse nachweisen:
4.3.1 Verkehrswertermittlung
- Prinzipien der Grundstückswertermittlung
- Ermittlung des Wertes von Gartenanlagen, Gehölzen sowie weiteren Außenanlagen (Freianlagen) in Abhängigkeit von ihrer Funktion
- Beurteilung von Teilflächenenteignungen
4.3.2 Gehölzwertermittlung
- Funktionslehre
- Wertermittlungsmethoden
4.3.3 Wertermittlungen bei Schadenersatz
- Unterscheidung Wertermittlung und Naturalrestitution
4.3.4 Rechtliche Kenntnisse
- Einschlägige Bundes- und Landesgesetze, Verordnungen usw. (z. B. BGB, BauGB, ImmoWertV, WertR, BNatSchG) und die zugehörige Rechtsprechung
4.4 Sachgebiet 4: Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung
4.4.1 Baumbiologie
- Morphologie (äußere Erscheinung)
- Anatomie (innerer Aufbau)
- Physiologie (Photosynthese, Atmung, enzymatische Vorgänge usw.)
- Wurzelverhalten
4.4.2 Zustandsbeurteilungen, Krankheiten und Schädlinge
- Vitalität
- Schäden durch biotische und abiotische Faktoren
- Beurteilung des Schadenausmaßes
4.4.3. Baumpflege
- Baumpflegearbeiten
- Baubetrieb
- Maschinenkunde
- Sicherheit
4.4.4 Baumstatik
- Untersuchungsverfahren und -geräte
4.4.5 Verkehrssicherungspflicht, Baumkontrolle
- Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung
- Baumkontrollrichtlinien
4.4.6 Baumwertermittlung
- Funktionslehre
- Wertermittlungsmethoden
4.4.7 Zusätzliche rechtliche Kenntnisse
- Einschlägige Bundes- und Landesgesetze, Verordnungen usw. (z. B. BGB, BauGB, ImmoWertV, WertR, BNatSchG) und die zugehörige Rechtsprechung
©Hrsg. Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Verband der Landwirtschaftskammern, Institut für Sachverständigenwesen e.V.
Erstmals: 08/1990, Stand: 07/2018, Revisionsnummer: 4